Seit einiger Zeit gibt es die Möglichkeit mit der Fahrschulausbildung schon mit 16 ½ Jahren zu beginnen und ab 17 Jahren mit Führerschein begleitet zu fahren.
Auch diese Option biete ich in meiner Fahrschule an.
Die Fahranfänger
- mit 16,5 Jahren kann die Ausbildung in der Fahrschule beginnen
- Zur Antragstellung wird benötigt:
- Passbild
- Sofortmaßnahmen am Unfallort
- Sehtest
- Angabe der Begleitperson/en
- Einverständnis des Erziehungsberechtigten
Die Begleiter
- mind. fünf Jahre im Besitz der Klasse B bzw. Kl. 3
- Vollendung des 30. Lebensjahres
- max. 3 Punkte im Zentralregister in Flensburg
- sozial intaktes Verhältnis zum Fahranfänger sollte gegeben sein
Die Fahrausbildung
Theorie-Ausbildung
12 Grundstoff- und 2 klassenspezifische Unterrichte.
Praktische Ausbildung
Grundausbildung nach Bedarf, danach
- 5 Überlandfahrten
- 4 Autobahnfahrten
- 3 Beleuchtungsfahrten
Die Vorbereitung
Um die Ziele der Begleitphase möglichst umfassend zu erreichen, wird den Fahranfängern und ihren Begleitern dringend empfohlen, sich umfassend zu den Modellregeln und Besonderheiten zu informieren. Dazu biete ich Vorbereitungskurse an.
Die Prüfung
Theoretische Prüfung:
frühestens drei Monate vor Vollendung des 17. Lebensjahres
Praktische Prüfung:
frühestens einen Monat vor Vollendung des 17. Lebensjahres. Nach dem 17. Geburtstag erfolgt die Aushändigung der Prüfungsbescheinigung. Mit dieser darf bundesweit begleitet gefahren werden.
Der Karten-Führerschein
Ab Vollendung des 18. Lebensjahres kann mit der Prüfungsbescheinigung ohne Begleitperson im Inland gefahren werden.
Der Umtausch der Prüfungsbescheinigung in den Kartenführerschein muss bis spätestens drei Monate nach dem 18. Geburtstag erfolgen, sonst verliert sie ihre Gültigkeit.
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